AGB`s
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Angebote und Verträge von DJ Matthias Kropp gegenüber seinen Kunden.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie von DJ Matthias Kropp ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden DJ Matthias von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
§ 2 Buchung / Vertragsabschluß
Eine Buchung kommt erst zustande, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet wurde.
Mit der Unterzeichnung werden die AGB vom Kunden vollständig anerkannt.
§ 3 Zahlung
Über die Vereinbarte Gage wird eine ordentliche Rechnung erstellt.
Dies wird dem Veranstalter nach Vertragsabschluss zugesant und ist wie folgt zu zahlen.
300€ Anzahlung bei Erhalt der Rechnung ´; Restzahlung bis spätestens 7 Tage vor Datum der Veranstalung
Sollten Zahlungsziele nicht eingehalten werden, behält DJ Matthias sich vor, die Veranstaltung abzulehnen,
oder auch mit seiner Musikalischen Darbietung nicht zu beginnen, bzw diese wärend der Veranstaltung abzubrechen
Er ist in diesem Fall nicht verpflichtet einen Ersatz DJ zu stellen oder zu organisieren.
Die Rechnung muss in diesem Fall trotzdem nach den in §4 geregelten Stornokosten gezahlt werden.
An Anrecht auf Zahlung einer Konventionalstrafe durch
DJ Matthias besteht in diesem Fall nicht
§4 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Bei Rücktritt vom Vertrag wird die Anzahlung einbehalten.
Ansonsten berechnen sich die Stornogebühren wie folgt
3-2 Monate vor der Veranstaltung 50% der Auftrgassumme
2-0 Monate vor der Veranstaltung 100% der Auftrgassumme
Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises an den VA fällig.
Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle,
Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.
Die Konventionalstrafe entfällt bei Gestellung der Hardware mit gleichwertigem Ersatzpersonal.
In diesem Fall wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt.
§5 Haftung Für Personen- und Sachschäden
während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter,
soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden,
haftet der Veranstalter.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen,
behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann,
hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt.
Schadenersatzansprüche durch den DJ sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.
§6 Foto und Videoaufnahmen
Dem DJ wird mit der Buchung gestattet an dem Abend Foto und Videoaufnahmen vom AG
sowie auch Gästen der Veranstaltung zu machen
Es wird Ihm weiter gestattet diese im normalen Rahmen für Werbezwecke zu nutzen
und/ oder diese auch auf seiner Webside oder in Socialmedia zu veröffentlichen.
Diese ist in Umgekehrter Form dem Auftraggeber ebenso gestattet.
Ein Rechtsanspruch etwaiger dritter ( Gästen ) besteht nicht
§7 Sonstiges
Der Discjockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des VA,
es sei denn, es sind Sondervereinbarungen getroffen.
Dem VA sind Stil und Art durch eine ausführliche Vorbesprechung bekannt. Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden.
Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil.
Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort),
angemessene Mahlzeiten, alkoholfreie Getränke, und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort
stellt der VA für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung.
Sofern nichts anderes vereinbart ist,wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (230V / 16A) in unmittelbarer Nähe benötigt.
Die Im Vertrag vereinbarte Spielzeit ist eine Maximalspielzeit.
Es obliegt alleine dem AN wenn nur noch eine geringe Anzehal von Gästen anwesend sind,
seien Darbietungen auch vor ende der Vereinbarten Maiximalen Spielzeit zu beenden
§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Borken
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem DJ und dem VA unmittelbar
und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Borken.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem DJ und dem VA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken
Borken, 18.05.2026
